Finanzordnung

BEITRAGS & FINANZORDNUNG

 

    1. Planung der Einnahmen und Ausgaben

Die Einnahmen und Ausgaben sind für das jeweilige Finanzjahr = Kalenderjahr bis zum 31.12. des Vorjahres zu planen und durch den Vorstand vorab zu bestätigen. Hierzu ist der voraussichtliche Finanzbedarf der Vorstandsmitglieder für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich bis zum 15.12. für das kommende Jahr anzumelden. Der Bedarf ist zu begründen. Die endgültige Bestätigung erfolgt durch die Delegiertenversammlung bzw. Mitgliederversammlung.

 

Die Einnahmen des JV Perleberg bestehen aus

      • den Aufnahmebeiträgen der Mitglieder
      • den Mitgliedsbeiträgen
      • Spenden von Einzelpersonen und Körperschaften
      • Zuwendungen der öffentlichen Hand
      • Zinsen.

 

 

  1. Mitgliedsbeiträge
    1. Der Mitgliedsbeitrag wird für das Kalenderjahr erhoben.
    2. Jedes Mitglied hat unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Mitgliedschaft den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten.
    3. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet jährlich die entsprechende Delegiertenversammlung bzw. Mitgliederversammlung.
    4. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 01.März eines jeden Jahres fällig, für neu aufgenommene Mitglieder innerhalb eines Monats nach der Aufnahme.
    5. Ehrenmitglieder und Mitglieder des Vorstandes sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
    6. Mitglieder, die keinen Mitgliedsbeitrag entrichten, erhalten keinen Eintrag in die Mitgliedskarte. Sie werden vom Vorstand nicht vertreten und können Leistungen des Verbandes nur wie Dritte in Anspruch nehmen.
    7. Beitragsfreiheit / Treuemitgliedschaft

Mitglieder die,

-mindestens 25 Jahre Mitglied im Jagdverband Perleberg e.V. sind,

-das 75. Lebensjahr vollendet haben und

-keinen Jagdschein mehr lösen

Sind beitragsfrei. Das Nichtlösen des Jagdscheins ist nachzuweisen.

  • Verwendung der Mittel / Nachweisführung

 

    1. Die Verwendung der Mittel hat grundsätzlich auf der Grundlage des Finanzplanes und nach dem Prinzip der strengsten Sparsamkeit zu erfolgen.
    2. Der Nachweis der Einnahmen und Ausgaben erfolgt nach einem auf Vorschlag des Schatzmeisters bestätigten Kontenrahmen. Kostenstellen sind jährlich den Notwendigkeiten entsprechend einzurichten.
    3. Jede Einnahme und Ausgabe ist belegmäßig durch Einnahme- bzw.  Ausgabebelege oder durch Einzahlungs- bzw. Auszahlungslisten zu führen.
    4. Die Kassenbücher und Finanzplanungsunterlagen sowie sämtliche Belege sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Digitalisierte Abrechnungsunterlagen sind hierbei wie schriftliche Unterlagen zu behandeln.
    5. Am Ende eines jeden Kalenderjahres sind die Konten abzurechnen. Bis zum 28. 02. des Folgejahres ist dem Vorstand eine vollständige Jahresabschlussrechnung vorzulegen, die nach Prüfung und Billigung durch den Vorstand der Delegiertenversammlung / Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen ist.
    6. Von der Delegiertenversammlung / Mitgliederversammlung sind für die Dauer der Wahlperiode zwei Kassenprüfer zu bestimmen. Diese haben jährliche Kontrollen der Verwendung der Mittel sowie ihrer ordnungsgemäßen Nachweisführung durchzuführen. Das Ergebnis der Kassenprüfung ist dem Schatzmeister schriftlich zu übergeben und der Delegiertenversammlung / Mitgliederversammlung bekannt zu geben.  Mängel sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
    7. Sachwerte des Jagdverbandes Perleberg sind zu kennzeichnen und in einem gesonderten Verzeichnis nachzuweisen. Dabei sind Gegenstände im Wert von unter 5,00 € nicht nachweispflichtig.

 

  • Kassenführung

 

    1. Der Jagdverband Perleberg richtet zur Abwicklung seiner Finanzbeziehungen bei der „Volks- und Raiffeisenbank Prignitz e.G.“ ein Geschäftskonto ein.
    2. Zeichnungsberechtigungen für das Konto des Jagdverbandes Perleberg e.V.:
      – der Schatzmeister (alleinvertretungsberechtigt)
      – der Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister (gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung)
      – der Stellvertreter gemeinsam mit dem Vorsitzenden (gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung) für den Fall, dass der Schatzmeister nicht verfügbar ist.
       Der Schatzmeister ist zu jeder Vorstandssitzung über Kontenbewegungen auskunftspflichtig.
    3. Zur sofortigen Begleichung kleinerer Beträge ist der Schatzmeister berechtigt, eine Handkasse in Höhe von bis zu 150 (einhundertfünfzig) € zu führen. 

 

  • Reisekosten

 

      1. Fahrten, die im Auftrag des Jagdverbandes Perleberg e.V. durchgeführt werden, sind wie folgt zu vergüten :
        • Bahnfahrt:        Fahrpreis 2. Klasse
        • PKW:                 0,30 € / km

für jeden weiteren Mitfahrer zusätzlich 0,02 €/km

 

Entsprechende Belege (Dienstauftrag / Fahrkarten usw.) sind vorzulegen.

 

    1. Bei Dienstreisen wird Tagegeld in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz gezahlt, Übernachtungsgeld wird laut Quittung gezahlt.

Durch den erweiterten Vorstand am 13.02.2013 präzisiert und bestätigt.
Beschlossen von der Delegiertenversammlung am 23.03.2013 in Schönfeld. Planung der Einnahmen und     Ausgaben.
 Die Einnahmen und Ausgaben sind für das jeweilige Finanzjahr = Kalenderjahr bis zum 31.1

des Vorjahres zu planen und durch den Vorstand vorab zu bestätigen. Hierzu ist der voraussichtliche             Finanzbedarf der Vorstandsmitglieder für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich bis zum 15.12. für das       kommende Jahr anzumelden. Der Bedarf ist zu begründen. Die endgültige Bestätigung erfolgt durch die       Delegiertenversammlung bzw. Mitgliederversammlung.

Die Einnahmen des JV Perleberg bestehen aus
den Aufnahmebeiträgen der Mitglieder
den Mitgliedsbeiträgen
Spenden von Einzelpersonen und Körperschaften
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zinsen.

Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird für das Kalenderjahr erhoben.
Jedes Mitglied hat unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Mitgliedschaft den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten.
Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet jährlich die entsprechende Delegiertenversammlung bzw. Mitgliederversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag wird zum 01.März eines jeden Jahres fällig, für neu aufgenommene Mitglieder innerhalb eines Monats nach der Aufnahme.
Ehrenmitglieder und Mitglieder des Vorstandes sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
 Mitglieder, die keinen Mitgliedsbeitrag entrichten, erhalten keinen Eintrag in die Mitgliedskarte. Sie werden vom Vorstand nicht vertreten und können Leistungen des Verbandes nur wie Dritte in Anspruch nehmen.

Verwendung der Mittel / Nachweisführung
Die Verwendung der Mittel hat grundsätzlich auf der Grundlage des Finanzplanes und nach dem Prinzip der strengsten Sparsamkeit zu erfolgen.
Der Nachweis der Einnahmen und Ausgaben erfolgt nach einem auf Vorschlag des Schatzmeisters bestätigten Kontenrahmen. Kostenstellen sind jährlich den Notwendigkeiten entsprechend einzurichten.
Jede Einnahme und Ausgabe ist belegmäßig durch Einnahme- bzw. Ausgabebelege oder durch Einzahlungs- bzw. Auszahlungslisten zu führen.
Die Kassenbücher und Finanzplanungsunterlagen sowie sämtliche Belege sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Digitalisierte Abrechnungsunterlagen sind hierbei wie schriftliche Unterlagen zu behandeln.
Am Ende eines jeden Kalenderjahres sind die Konten abzurechnen. Bis zum 28. 02. des Folgejahres ist dem Vorstand eine vollständige Jahresabschlussrechnung vorzulegen, die nach Prüfung und Billigung durch den Vorstand der Delegiertenversammlung / Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen ist.
Von der Delegiertenversammlung / Mitgliederversammlung sind für die Dauer der Wahlperiode zwei Kassenprüfer zu bestimmen. Diese haben jährliche Kontrollen der Verwendung der Mittel sowie ihrer ordnungsgemäßen Nachweisführung durchzuführen. Das Ergebnis der Kassenprüfung ist dem Schatzmeister schriftlich zu übergeben und der Delegiertenversammlung / Mitgliederversammlung bekannt zu geben. Mängel sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
 Sachwerte des Jagdverbandes Perleberg sind zu kennzeichnen und in einem gesonderten Verzeichnis nachzuweisen. Dabei sind Gegenstände im Wert von unter 5,00 € nicht nachweispflichtig.

Kassenführung
Der Jagdverband Perleberg richtet zur Abwicklung seiner Finanzbeziehungen bei der „Volks- und Raiffeisenbank Prignitz e.G.“ ein Geschäftskonto ein.
Zeichnungsberechtigungen für das Konto des Jagdverbandes Perleberg e.V.:
– der Schatzmeister (alleinvertretungsberechtigt)
– der Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister (gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung)
– der Stellvertreter gemeinsam mit dem Vorsitzenden (gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung) für den Fall, dass der Schatzmeister nicht verfügbar ist.
Der Schatzmeister ist zu jeder Vorstandssitzung über Kontenbewegungen auskunftspflichtig.
 Zur sofortigen Begleichung kleinerer Beträge ist der Schatzmeister berechtigt, eine Handkasse in Höhe von bis zu 150 (einhundertfünfzig) € zu führen. 

Reisekosten
 Fahrten, die im Auftrag des Jagdverbandes Perleberg e.V. durchgeführt werden, sind wie folgt zu vergüten :

Bahnfahrt:        Fahrpreis 2. Klasse
PKW: 0,30 € / km
für jeden weiteren Mitfahrer zusätzlich 0,02 €/km
 Entsprechende Belege (Dienstauftrag / Fahrkarten usw.) sind vorzulegen.

Bei Dienstreisen wird Tagegeld in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz gezahlt, Übernachtungsgeld wird laut Quittung gezahlt.

 

Durch den erweiterten Vorstand am 13.02.2013 präzisiert und bestätigt.
Beschlossen von der Delegiertenversammlung am 23.03.2013 in Schönfeld.

Änderungen beschlossen von der Delegiertenversammlung am 25.03.2023

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